Ihr Testament für
Kinder in Armut

Ihr Testament für
Kinder in Armut

Ihr Testament für Kinder in Armut

Das Leben endet für jeden Menschen irgendwann. Über den letzten Willen nachzudenken, ist jedoch keine leichte Aufgabe. Was hinterlasse ich, wenn ich gehe? Kann ich über das Leben hinaus etwas Gutes bewirken? Eine Möglichkeit ist, den Nachlass oder einen Teil davon dem Anliegen von Compassion zugutekommen zu lassen und somit dazu beizutragen, dass Mädchen und Jungen nachhaltig unterstützt werden.

Das Leben endet für jeden Menschen irgendwann. Über den letzten Willen nachzudenken, ist jedoch keine leichte Aufgabe. Was hinterlasse ich, wenn ich gehe? Kann ich über das Leben hinaus etwas Gutes bewirken? Eine Möglichkeit ist, den Nachlass oder einen Teil davon dem Anliegen von Compassion zugutekommen zu lassen und somit dazu beizutragen, dass Mädchen und Jungen nachhaltig unterstützt werden.

Der gute Vorsatz, den Nachlass für einen wohltätigen Zweck einzusetzen, ist häufig mit Unsicherheit und Fragen verbunden. Wie muss ein rechtskräftiges Testament verfasst sein? Welche Arten von Testamenten gibt es?

Wir wollen mit einem Partner gemeinsam Hilfestellung beim Verfassen eines Testaments geben. Der Testamentservice ist weder eine Abteilung noch ein Service von Compassion. Es ist ein Service, den wir empfehlen.

Schritt für Schritt erstellen Sie mit dem Service Ihr Testament, dabei werden die in Deutschland geltenden Vorschriften berücksichtigt.

Am Ende haben Sie Ihre Testamentsvorlage erstellt. Diese muss eigenhändig, handschriftlich abgeschrieben, datiert und unterschrieben werden, um ein rechtsgültiges Testament zu erhalten.

Der gute Vorsatz, den Nachlass für einen wohltätigen Zweck einzusetzen, ist häufig mit Unsicherheit und Fragen verbunden. Wie muss ein rechtskräftiges Testament verfasst sein? Welche Arten von Testamenten gibt es?

Wir wollen mit einem Partner gemeinsam Hilfestellung beim Verfassen eines Testaments geben. Der Testamentservice ist weder eine Abteilung noch ein Service von Compassion. Es ist ein Service, den wir empfehlen.

Schritt für Schritt erstellen Sie mit dem Service Ihr Testament, dabei werden die in Deutschland geltenden Vorschriften berücksichtigt.

Am Ende haben Sie Ihre Testamentsvorlage erstellt. Diese muss eigenhändig, handschriftlich abgeschrieben, datiert und unterschrieben werden, um ein rechtsgültiges Testament zu erhalten.

Der gute Vorsatz, den Nachlass für einen wohltätigen Zweck einzusetzen, ist häufig mit Unsicherheit und Fragen verbunden. Wie muss ein rechtskräftiges Testament verfasst sein? Welche Arten von Testamenten gibt es?

Wir wollen mit einem Partner gemeinsam Hilfestellung beim Verfassen eines Testaments geben. Der Testamentservice ist weder eine Abteilung noch ein Service von Compassion. Es ist ein Service, den wir empfehlen.

Schritt für Schritt erstellen Sie mit dem Service Ihr Testament, dabei werden die in Deutschland geltenden Vorschriften berücksichtigt.

Am Ende haben Sie Ihre Testamentsvorlage erstellt. Diese muss eigenhändig, handschriftlich abgeschrieben, datiert und unterschrieben werden, um ein rechtsgültiges Testament zu erhalten.

FAQ

Es ist nicht möglich, einem Compassion-Patenkind direkt etwas zu vererben. Das hat praktische sowie rechtliche Gründe, da es keine einheitlichen, international gültigen Regelungen zum Umgang mit Testamenten gibt. Es müssten individuelle Prüfungen zu geltendem Recht im Land des Patenkindes sowie in Deutschland erfolgen.  

Zudem könnte es – je nach Höhe des Erbes – das Sozialgefüge des Patenkindes negativ beeinflussen. Wir empfehlen daher, den Nachlass oder das Erbe an einen unserer Spendenfonds zu spenden oder der Stiftung Compassion-Deutschland zur freien Verfügung zu stellen.  

Darüber hinaus können Sie in Ihrem Testament auch verfügen, dass Compassion Ihren Nachlass dazu verwenden soll, Ihre bereits bestehende Patenschaft weiter zu finanzieren. Die Patenschaft läuft so lange, bis der Nachlass aufgebraucht ist, oder aber die Patenschaft beendet wird (z. B. aus Altersgründen oder wegen Umzug). In dem Fall wird Compassion Deutschland den verbleibenden Betrag dem Hilfsfonds „Aktuelle Nothilfe“ zukommen lassen. 

Eine zweckgebundene Nachlassspende ist möglich. Es kann festgelegt werden, welchem Spendenfonds, zum Beispiel Lebensmittel, Trinkwasser oder das Mutter-Kind-Programm, der Nachlass zugutekommt. Telefonisch beraten wir gerne über die vielfältigen Möglichkeiten.  

Sie können Ihr Vermächtnis der Stiftung Compassion Deutschland auch zur freien Verfügung stellen. Ihre Spende wird dort eingesetzt, wo sie am dringendsten benötigt wird.  

Ein erhaltenes Erbe kann über eine Erbschaftsspende der Stiftung Compassion Deutschland zugutekommen. Erben bzw. Vermächtnisnehmer, die nach einem Erbe innerhalb von zwei Jahren einen Teil oder das gesamte Erbe einer gemeinnützigen Stiftung spenden, können sich die bereits gezahlte Erbschaftssteuer anteilig oder in voller Höhe erstatten lassen. Und: Als gemeinnützige Organisation ist Compassion Deutschland von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Das gespendete Erbe wird zu 100 Prozent für das Anliegen eingesetzt, der Not von Kindern in Armut zu begegnen.  

Als anerkannte, gemeinnützige Organisation ist die Stiftung Compassion Deutschland von der Erbschaftssteuer befreit. Die Zuwendungen kommen somit vollständig dem Stiftungszweck zugute.   

Nein, wir dürfen keine rechtliche Beratung durchführen. Wir vermitteln oder informieren lediglich darüber, wie wir Erbschaftsspenden für Kinder in Armut einsetzen. Darüber hinaus weisen wir auf den Testamentservice hin, der eine Hilfe sein kann, um Ihr Testament hinsichtlich der Form und Inhalt rechtswirksam zu verfassen. 

Die Erbfolge und die jeweiligen Pflichtanteile für Nachkommen, Eltern, Ehegatten oder eingetragene Partnerschaften sind in Deutschland im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. Wer darüber hinaus Personen oder Organisationen unterstützen möchte, benötigt ein rechtsgültiges Testament. Über den Testamentservice kann in wenigen Schritten eine Vorlage erstellt werden, mit der Möglichkeit, einen Teil an gemeinnützige Organisationen zu vererben. 

Es müssen einige Vorschriften zu Form und Inhalt beachtet werden, um ein rechtswirksames Testament zu erhalten. Es muss zum Beispiel eigenhändig und handschriftlich geschrieben werden, den vollständigen Namen des Erblassers sowie Datum und Ort aufführen und unterschrieben worden sein. Mit dem Testamentservice kann eine solche Vorlage erstellt werden, die alle Anforderungen an Form und Inhalt erfüllt.   

Das Testament sollte an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Es kann zu Hause hinterlegt, einer Vertrauensperson übergeben werden oder amtlich verwahrt werden. Das ist gegen eine Gebühr (z. Zt. 18 Euro + 75 Euro Verwahrung) beim Nachlassgericht möglich und ist gleichzeitig im Zentralen Testamentsregister dokumentiert. 

In aller Regel reicht ein rechtswirksam formuliertes und handschriftlich verfasstes Testament für eine einfache Nachlassregelung aus. Stellen sich die erbrechtlichen Gegebenheiten komplexer dar, ist es ratsam, sich notariellen Beistand zu holen, um Formfehler oder ungenaue Formulierungen zu vermeiden, die das Testament und damit die Formulierung des letzten Willens anfechtbar und im schlimmsten Fall sogar ungültig machen.  

Nachkommen, Eltern, Ehegatten oder eingetragene Partner sind gesetzliche Erben, denen grundsätzlich ein Anteil des Erbes zusteht. Wenn ein Testament den Pflichtanteil nicht berücksichtigt, kann es durch die gesetzlichen Erben mittels Klage angefochten werden.

FAQ

Es ist nicht möglich, einem Compassion-Patenkind direkt etwas zu vererben. Das hat praktische sowie rechtliche Gründe, da es keine einheitlichen, international gültigen Regelungen zum Umgang mit Testamenten gibt. Es müssten individuelle Prüfungen zu geltendem Recht im Land des Patenkindes sowie in Deutschland erfolgen.  

Zudem könnte es – je nach Höhe des Erbes – das Sozialgefüge des Patenkindes negativ beeinflussen. Wir empfehlen daher, den Nachlass oder das Erbe an einen unserer Spendenfonds zu spenden oder der Stiftung Compassion-Deutschland zur freien Verfügung zu stellen.  

Darüber hinaus können Sie in Ihrem Testament auch verfügen, dass Compassion Ihren Nachlass dazu verwenden soll, Ihre bereits bestehende Patenschaft weiter zu finanzieren. Die Patenschaft läuft so lange, bis der Nachlass aufgebraucht ist, oder aber die Patenschaft beendet wird (z. B. aus Altersgründen oder wegen Umzug). In dem Fall wird Compassion Deutschland den verbleibenden Betrag dem Hilfsfonds „Aktuelle Nothilfe“ zukommen lassen. 

Eine zweckgebundene Nachlassspende ist möglich. Es kann festgelegt werden, welchem Spendenfonds, zum Beispiel Lebensmittel, Trinkwasser oder das Mutter-Kind-Programm, der Nachlass zugutekommt. Telefonisch beraten wir gerne über die vielfältigen Möglichkeiten.  

Sie können Ihr Vermächtnis der Stiftung Compassion Deutschland auch zur freien Verfügung stellen. Ihre Spende wird dort eingesetzt, wo sie am dringendsten benötigt wird.  

Ein erhaltenes Erbe kann über eine Erbschaftsspende der Stiftung Compassion Deutschland zugutekommen. Erben bzw. Vermächtnisnehmer, die nach einem Erbe innerhalb von zwei Jahren einen Teil oder das gesamte Erbe einer gemeinnützigen Stiftung spenden, können sich die bereits gezahlte Erbschaftssteuer anteilig oder in voller Höhe erstatten lassen. Und: Als gemeinnützige Organisation ist Compassion Deutschland von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Das gespendete Erbe wird zu 100 Prozent für das Anliegen eingesetzt, der Not von Kindern in Armut zu begegnen.  

Als anerkannte, gemeinnützige Organisation ist die Stiftung Compassion Deutschland von der Erbschaftssteuer befreit. Die Zuwendungen kommen somit vollständig dem Stiftungszweck zugute.   

Nein, wir dürfen keine rechtliche Beratung durchführen. Wir vermitteln oder informieren lediglich darüber, wie wir Erbschaftsspenden für Kinder in Armut einsetzen. Darüber hinaus weisen wir auf den Testamentservice hin, der eine Hilfe sein kann, um Ihr Testament hinsichtlich der Form und Inhalt rechtswirksam zu verfassen. 

Die Erbfolge und die jeweiligen Pflichtanteile für Nachkommen, Eltern, Ehegatten oder eingetragene Partnerschaften sind in Deutschland im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. Wer darüber hinaus Personen oder Organisationen unterstützen möchte, benötigt ein rechtsgültiges Testament. Über den Testamentservice kann in wenigen Schritten eine Vorlage erstellt werden, mit der Möglichkeit, einen Teil an gemeinnützige Organisationen zu vererben. 

Es müssen einige Vorschriften zu Form und Inhalt beachtet werden, um ein rechtswirksames Testament zu erhalten. Es muss zum Beispiel eigenhändig und handschriftlich geschrieben werden, den vollständigen Namen des Erblassers sowie Datum und Ort aufführen und unterschrieben worden sein. Mit dem Testamentservice kann eine solche Vorlage erstellt werden, die alle Anforderungen an Form und Inhalt erfüllt.   

Das Testament sollte an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Es kann zu Hause hinterlegt, einer Vertrauensperson übergeben werden oder amtlich verwahrt werden. Das ist gegen eine Gebühr (z. Zt. 18 Euro + 75 Euro Verwahrung) beim Nachlassgericht möglich und ist gleichzeitig im Zentralen Testamentsregister dokumentiert. 

In aller Regel reicht ein rechtswirksam formuliertes und handschriftlich verfasstes Testament für eine einfache Nachlassregelung aus. Stellen sich die erbrechtlichen Gegebenheiten komplexer dar, ist es ratsam, sich notariellen Beistand zu holen, um Formfehler oder ungenaue Formulierungen zu vermeiden, die das Testament und damit die Formulierung des letzten Willens anfechtbar und im schlimmsten Fall sogar ungültig machen.  

Nachkommen, Eltern, Ehegatten oder eingetragene Partner sind gesetzliche Erben, denen grundsätzlich ein Anteil des Erbes zusteht. Wenn ein Testament den Pflichtanteil nicht berücksichtigt, kann es durch die gesetzlichen Erben mittels Klage angefochten werden.

FAQ

Es ist nicht möglich, einem Compassion-Patenkind direkt etwas zu vererben. Das hat praktische sowie rechtliche Gründe, da es keine einheitlichen, international gültigen Regelungen zum Umgang mit Testamenten gibt. Es müssten individuelle Prüfungen zu geltendem Recht im Land des Patenkindes sowie in Deutschland erfolgen.  

Zudem könnte es – je nach Höhe des Erbes – das Sozialgefüge des Patenkindes negativ beeinflussen. Wir empfehlen daher, den Nachlass oder das Erbe an einen unserer Spendenfonds zu spenden oder der Stiftung Compassion-Deutschland zur freien Verfügung zu stellen.  

Darüber hinaus können Sie in Ihrem Testament auch verfügen, dass Compassion Ihren Nachlass dazu verwenden soll, Ihre bereits bestehende Patenschaft weiter zu finanzieren. Die Patenschaft läuft so lange, bis der Nachlass aufgebraucht ist, oder aber die Patenschaft beendet wird (z. B. aus Altersgründen oder wegen Umzug). In dem Fall wird Compassion Deutschland den verbleibenden Betrag dem Hilfsfonds „Aktuelle Nothilfe“ zukommen lassen. 

Eine zweckgebundene Nachlassspende ist möglich. Es kann festgelegt werden, welchem Spendenfonds, zum Beispiel Lebensmittel, Trinkwasser oder das Mutter-Kind-Programm, der Nachlass zugutekommt. Telefonisch beraten wir gerne über die vielfältigen Möglichkeiten.  

Sie können Ihr Vermächtnis der Stiftung Compassion Deutschland auch zur freien Verfügung stellen. Ihre Spende wird dort eingesetzt, wo sie am dringendsten benötigt wird.  

Ein erhaltenes Erbe kann über eine Erbschaftsspende der Stiftung Compassion Deutschland zugutekommen. Erben bzw. Vermächtnisnehmer, die nach einem Erbe innerhalb von zwei Jahren einen Teil oder das gesamte Erbe einer gemeinnützigen Stiftung spenden, können sich die bereits gezahlte Erbschaftssteuer anteilig oder in voller Höhe erstatten lassen. Und: Als gemeinnützige Organisation ist Compassion Deutschland von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Das gespendete Erbe wird zu 100 Prozent für das Anliegen eingesetzt, der Not von Kindern in Armut zu begegnen.  

Als anerkannte, gemeinnützige Organisation ist die Stiftung Compassion Deutschland von der Erbschaftssteuer befreit. Die Zuwendungen kommen somit vollständig dem Stiftungszweck zugute.   

Nein, wir dürfen keine rechtliche Beratung durchführen. Wir vermitteln oder informieren lediglich darüber, wie wir Erbschaftsspenden für Kinder in Armut einsetzen. Darüber hinaus weisen wir auf den Testamentservice hin, der eine Hilfe sein kann, um Ihr Testament hinsichtlich der Form und Inhalt rechtswirksam zu verfassen. 

Die Erbfolge und die jeweiligen Pflichtanteile für Nachkommen, Eltern, Ehegatten oder eingetragene Partnerschaften sind in Deutschland im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. Wer darüber hinaus Personen oder Organisationen unterstützen möchte, benötigt ein rechtsgültiges Testament. Über den Testamentservice kann in wenigen Schritten eine Vorlage erstellt werden, mit der Möglichkeit, einen Teil an gemeinnützige Organisationen zu vererben. 

Es müssen einige Vorschriften zu Form und Inhalt beachtet werden, um ein rechtswirksames Testament zu erhalten. Es muss zum Beispiel eigenhändig und handschriftlich geschrieben werden, den vollständigen Namen des Erblassers sowie Datum und Ort aufführen und unterschrieben worden sein. Mit dem Testamentservice kann eine solche Vorlage erstellt werden, die alle Anforderungen an Form und Inhalt erfüllt.   

Das Testament sollte an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Es kann zu Hause hinterlegt, einer Vertrauensperson übergeben werden oder amtlich verwahrt werden. Das ist gegen eine Gebühr (z. Zt. 18 Euro + 75 Euro Verwahrung) beim Nachlassgericht möglich und ist gleichzeitig im Zentralen Testamentsregister dokumentiert. 

In aller Regel reicht ein rechtswirksam formuliertes und handschriftlich verfasstes Testament für eine einfache Nachlassregelung aus. Stellen sich die erbrechtlichen Gegebenheiten komplexer dar, ist es ratsam, sich notariellen Beistand zu holen, um Formfehler oder ungenaue Formulierungen zu vermeiden, die das Testament und damit die Formulierung des letzten Willens anfechtbar und im schlimmsten Fall sogar ungültig machen.  

Nachkommen, Eltern, Ehegatten oder eingetragene Partner sind gesetzliche Erben, denen grundsätzlich ein Anteil des Erbes zusteht. Wenn ein Testament den Pflichtanteil nicht berücksichtigt, kann es durch die gesetzlichen Erben mittels Klage angefochten werden.